Beantrage hier den Trainingszuschuss für das Jugendtraining deines Kindes
Trainingszuschuss Jugend
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Kinder- und Jugendtraining des TC Blau-Weiss Stühlingen.
2. Zuschussmöglichkeit Mannschaftsspieler als Stammspieler
Ein Kind, welches in der Sommerrunde 2026 in der Mannschaft als Stammspieler gespielt hat, bekommt 20 % der Trainingskosten aus der Sommersaison 2026
vom Verein zurückerstattet, maximal aber 25 €.
Als Stammspieler wird das Kind gewertet, sobald es an 3 verschiedenen Mannschaftsspielen eingesetzt wurde. Es gelten hierbei nicht die Spiele insgesamt - man kann einem (1) Spieltag mehrere Spiele (Einzel und Doppel) spielen, sondern die Spieltage.
3. Zuschussmöglichkeit Mannschaftsspieler als Ersatzspieler
Ein Kind, welches in der Sommerrunde 2026 in der Mannschaft als Ersatzspieler gespielt hat, bekommt 15 % der Trainingskosten aus der Sommersaison 2026
vom Verein zurückerstattet, maximal aber 25 €.
Als Ersatzspieler wird das Kind gewertet, sobald es an 1-2 verschiedenen Mannschaftsspielen eingesetzt wurde. Es gelten hierbei nicht die Spiele insgesamt - man kann einem (1) Spieltag mehrere Spiele (Einzel und Doppel) spielen, sondern die Spieltage.
4. Zuschussmöglichkeit als Trainingskind ohne Mannschaftsspiele
Ein Kind, welches in der Sommerrunde 2026 nicht in der Mannschaft eingesetzt wurde, bekommt 10 % der Trainingskosten aus der Sommersaison 2026
vom Verein zurückerstattet, maximal aber 25 €.
5. Entscheidung über das Spielen in einer Mannschaft grundsätzlich und an einzelnen Spieltagen
In der Regel entscheiden Trainer, Jugendwart oder der/die Verantwortliche der Mannschaft über den Einsatz der Kinder bei Mannschaftsspielen.
Es besteht kein Anspruch in einer Mannschaft grundsätzlich oder an einzelnen Spieltagen eingesetzt zu werden.
6. Zuschussfähigkeit
Nur Kinder, welche vor 30.09.2026 eine Mitgliedschaft beim TC Stühlingen unterzeichnet und die Gebühr bezahlt haben, können den Zuschuss für das Jugendtraining beantragen.
Bezuschusst wird einzig das Regeltraining in der Trainingsgruppe.
Beispiel:
Nimmt ein Kind beim Regel Gruppentraining (Prio 1), einem 2. Gruppentraining, einem zusätzlichen Einzeltraining und am Jugendcamp teil,
ist einzig das Regel Gruppentraining bezuschussbar, da dieses absolute Priorität bei uns hat.
7. Zeitraum der Beantragung des Zuschusses
Der Zuschuss kann ab dem letzten Training der Sommersaison 2026 beantragt werden, aber bis spätestens einschließlich 30.11.2026.
Voraussetzung ist, dass die Trainingsgebühr in vollem Umfang beglichen ist.
8. Selbstständigkeit der Beantragung des Zuschusses
Wir wollen die Menschen im Ehrenamt so wenig als möglich "unnötig belasten".
Deshalb werden Eltern darauf hingewiesen, den Antrag auf Zuschuss selbstständig auszufüllen. Die Höhe des Trainingsbeitrages, was im Sommer entrichtet wurde,
ist selbstständig zu ermitteln.
9. Trainingszuschuss über das Jahr 2026 hinaus
Es obliegt der Vereinsführung, in welcher Form der Zuschuss über das Jahr 2026 aussieht. Ziel ist es natürlich die Jugend zu fördern, aber dennoch die Vereinskasse
in einem gesunden Zustand zu haben.