Trainingszuschuss Jugend

Trainingszuschuss Jugend

Beantrage hier den Trainingszuschuss für das Jugendtraining deines Kindes

 
 
 
 
 
 
 
 

AGB

Trainingszuschuss Jugend


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Kinder- und Jugendtraining des TC Blau-Weiss Stühlingen. 


2. Zuschussmöglichkeit Mannschaftsspieler als Stammspieler

Ein Kind, welches in der Sommerrunde 2026 in der Mannschaft als Stammspieler gespielt hat, bekommt 20 % der Trainingskosten aus der Sommersaison 2026

vom Verein zurückerstattet, maximal aber 25 €.

Als Stammspieler wird das Kind gewertet, sobald es an 3 verschiedenen Mannschaftsspielen eingesetzt wurde. Es gelten hierbei nicht die Spiele insgesamt - man kann einem (1) Spieltag mehrere Spiele (Einzel und Doppel) spielen, sondern die Spieltage. 


3. Zuschussmöglichkeit Mannschaftsspieler als Ersatzspieler

Ein Kind, welches in der Sommerrunde 2026 in der Mannschaft als Ersatzspieler gespielt hat, bekommt 15 % der Trainingskosten aus der Sommersaison 2026

vom Verein zurückerstattet, maximal aber 25 €.

Als Ersatzspieler wird das Kind gewertet, sobald es an 1-2 verschiedenen Mannschaftsspielen eingesetzt wurde. Es gelten hierbei nicht die Spiele insgesamt - man kann einem (1) Spieltag mehrere Spiele (Einzel und Doppel) spielen, sondern die Spieltage.


4. Zuschussmöglichkeit als Trainingskind ohne Mannschaftsspiele

Ein Kind, welches in der Sommerrunde 2026 nicht in der Mannschaft eingesetzt wurde, bekommt 10 % der Trainingskosten aus der Sommersaison 2026

vom Verein zurückerstattet, maximal aber 25 €.


5. Entscheidung über das Spielen in einer Mannschaft grundsätzlich und an einzelnen Spieltagen

In der Regel entscheiden Trainer, Jugendwart oder der/die Verantwortliche der Mannschaft über den Einsatz der Kinder bei Mannschaftsspielen.

Es besteht kein Anspruch in einer Mannschaft grundsätzlich oder an einzelnen Spieltagen eingesetzt zu werden.


6. Zuschussfähigkeit

Nur Kinder, welche vor 30.09.2026 eine Mitgliedschaft beim TC Stühlingen unterzeichnet und die Gebühr bezahlt haben, können den Zuschuss für das Jugendtraining beantragen.


Bezuschusst wird einzig das Regeltraining in der Trainingsgruppe. 


Beispiel:

Nimmt ein Kind beim Regel Gruppentraining (Prio 1), einem 2. Gruppentraining, einem zusätzlichen Einzeltraining und am Jugendcamp teil,

ist einzig das Regel Gruppentraining bezuschussbar, da dieses absolute Priorität bei uns hat.


7. Zeitraum der Beantragung des Zuschusses

Der Zuschuss kann ab dem letzten Training der Sommersaison 2026 beantragt werden, aber bis spätestens einschließlich 30.11.2026.

Voraussetzung ist, dass die Trainingsgebühr in vollem Umfang beglichen ist.


8. Selbstständigkeit der Beantragung des Zuschusses

Wir wollen die Menschen im Ehrenamt so wenig als möglich "unnötig belasten".

Deshalb werden Eltern  darauf hingewiesen, den Antrag auf Zuschuss selbstständig auszufüllen. Die Höhe des Trainingsbeitrages, was im Sommer entrichtet wurde,

ist selbstständig zu ermitteln.


9. Trainingszuschuss über das Jahr 2026 hinaus

Es obliegt der Vereinsführung, in welcher Form der Zuschuss über das Jahr 2026 aussieht. Ziel ist es natürlich die Jugend zu fördern, aber dennoch die Vereinskasse 

in einem gesunden Zustand zu haben.

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